Verbindlicher Mindestabstand zu jedem Haus: Wildwuchs von Windrädern beenden!

Am 25. März wird im Sächsischen Landtag ein Gesetzentwurf der AfD zur Änderung der Bauordnung abgestimmt (Drs. 8/2828).

Ziel ist die Einführung eines verbindlichen Mindestabstandes von 1.000 Metern für Windräder zu jedem Wohnhaus. Darüber hinaus geht es um einen insolvenzsicheren Rückbau von Windindustrieanlagen.

Dazu erklärt der regionalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Thomas Thumm:

„Wenn ein fast 300 Meter hohes Windrad in unmittelbarer Nähe eines Wohnhauses gebaut wird, dann bringt das nicht nur eine gesundheitliche Beeinträchtigung mit sich. Der Wert der Immobilie sinkt rapide. Windräder in der Nähe von Wohnhäusern laufen somit auf eine Enteignung hinaus.

In Sachsen beträgt der Abstand zwischen Windrädern und Wohnhäusern teilweise nur 150 Meter (Drs. 7/9356). Der 2022 eingeführte Mindestabstand war eine Mogelpackung, die vielfach nicht eingehalten wird.

Das muss sich ändern. In Sachsen darf es keinen Windrad-Wildwuchs mehr geben! Die Häuser unserer Bürger müssen geschützt werden – auch in sogenannten Windvorranggebieten! Dort gilt die Abstandsregel von 1.000 Metern bisher nicht vollständig.

Die AfD gibt der CDU nun Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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