Vier Menschen, darunter ein Minderjähriger, sind in den Jahren 2021 und 2022 zwangsweise in Corona-Quarantäne gehalten worden. Die Zwangsunterbringung des 14-Jährigen erfolgte vom 29. April bis zum 9. Mai 2021 in einer speziellen durch die Polizei betriebenen Quarantäneeinrichtung in Dresden. Das kam nun aufgrund der Kleinen Anfrage (Drs.: 8/7280) des AfD-Landtagsabgeordneten Thomas Prantl ans Licht.
Thomas Prantl, AfD-Abgeordneter im Sächsischen Landtag, erklärt:
„Nach Auskunft des sächsischen Innenministers sind vier Menschen über viele Tage gegen ihren Willen in Corona-Zwangs-Quarantäne eingesperrt worden. Darunter befand sich ein 14-Jähriger – also ein Minderjähriger! Die zwangsweise Unterbringung von Kritikern der Corona-Maßnahmen und Quarantäneverweigerern empfinde ich als zutiefst menschenverachtend. Wir bleiben am Ball und werden alles tun, um weitere Fälle von Machtmissbrauch aufzuklären!“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de




