Nein zum nächsten Gesinnungs-TÜV! Die Berufsfreiheit muss für jeden gelten!

Mit einem neuen Gesetzentwurf wollen CDU und SPD in Sachsen der Juristenausbildung eine Gesinnungsprüfung vorschalten (Drs. 8/5559). Bisher gilt: Nur wer „in strafbarer Weise“ die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, kann für den Vorbereitungsdienst (Referendariat) abgelehnt werden.

Der Gesetzentwurf will diese Schwelle absenken und eine Ablehnung auch dann ermöglichen, „wenn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht gegeben ist“.

Nach welchen Kriterien und durch welche Instanzen diese Gesinnungsprüfung stattfinden soll, wird im Gesetzentwurf indes nicht erläutert.

Die AfD-Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg und Carsten Hütter hatten Anfang Januar in Erfahrung gebracht, wie viele angeblich verfassungsfeindliche Referendare es in Sachsen geben soll (Drs. 8/5048). Antwort: Insgesamt fünf Personen werden verdächtigt, wobei der Freistaat Sachsen in zwei Fällen juristische Niederlagen hinnehmen musste.

Zum Gesetzentwurf und der Anfrage erklärt der rechtspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Volker Dringenberg:

„Dieser Gesetzentwurf ist ein schwerwiegender Angriff auf die Berufsfreiheit. Denn: Neben Richtern und Staatsanwälten muss auch jeder Anwalt den Vorbereitungsdienst durchlaufen. Sollte der Gesinnungs-TÜV kommen, besteht die erhebliche Gefahr, dass im Internet von anonymen Extremisten denunzierte Bewerber abgelehnt werden und damit ohne eigenes Verschulden Opfer eines Berufsverbotes werden.“

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher, verlangt deshalb in einer neuen Anfrage (Drs. 8/5594) Auskunft über die konkreten Kriterien einer Einstufung als angeblicher „Verfassungsfeind“. Hütter betont dazu:

„Sowohl der Gesetzentwurf als auch die Begründung sind äußerst schwammig. Es bleibt völlig unklar, wer den Gesinnungs-TÜV durchführt und welche objektiven Kriterien herangezogen werden. Bedenklich ist das, weil sich in der Vergangenheit der Verfassungsschutz regelmäßig bei fragwürdigen, nicht zitierfähigen Quellen bedient hat.

Wir werden deshalb den Gesetzentwurf ablehnen. Die bisherige Regelung ist vollkommen ausreichend und nur sie steht im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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