Kommunalfreiheitsgesetz: Finanzielle Stärkung statt Herumdoktern an Symptomen

CDU-Innenminister Armin Schuster hat am 4. Mai ein „Kommunalfreiheitsgesetz“ vorgestellt.

Dazu erklärt der regionalpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Thomas Thumm:

„Statt die schwerwiegenden Probleme der Kreise, Städte und Gemeinden zu lösen, begnügt sich die CDU mit dem Herumdoktern an Symptomen.

Das Gesetzesvorhaben, das schon vor einer halben Ewigkeit großspurig angekündigt wurde, hält nicht, was der Name verspricht. Freiheit für unsere Kommunen müsste zum Beispiel bedeuten, die Pflicht zur Bestellung kommunaler Gleichstellungsbeauftragter abzuschaffen. Die AfD hat dazu bereits einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drs. 8/5400).

Zudem sind unsere Gemeinden leider frei von Geld. Die AfD hat deshalb den Antrag gestellt (Drs. 8/6571), den Umsatzsteueranteil zu erhöhen. 2020 erhielten unsere Gemeinden immerhin 4,12 Prozent der Einnahmen aus der Umsatzsteuer. Rund 53 Prozent gingen an das Land und 43 Prozent an den Bund.

Dieser Wert ist inzwischen auf 2,8 Prozent gesunken (Drs. 8/1738). Um alle ihre Aufgaben erledigen zu können und Spielraum für Investitionen zu haben, müssten unsere Gemeinden doppelt so viel erhalten. Dafür setzen wir uns ein.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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