Köpping bestätigt auf AfD-Anfrage entsprechenden Erlass: Für Quarantäne-Verweigerer waren 22 Plätze in der Psychiatrie vorgesehen!

„Ich verwahre mich gegen Vorwürfe, wir wollten Menschen, die sich den Quarantäneanordnungen widersetzen, in die Psychiatrie einweisen“, erklärte SPD-Sozialministerin Petra Köpping am 11. April 2020 per Pressemitteilung.

Nun musste die Ministerin auf eine AfD-Anfrage (Drs. 8/6937) von Thomas Prantl einräumen, dass es einen entsprechenden Erlass doch gab. Am 8. April 2020 wurden vier Sächsische Krankenhäuser für Psychiatrie angewiesen, „22 Plätze für die Aufnahme von Personen, die die zu dem Zeitpunkt geltenden Quarantänevorschriften nicht einhalten, (…) vorzuhalten.“

Der Erlass galt ab dem 9. April 2020. Geplant war die „Einrichtung einer vorsorglichen Quarantänestation“ für teilweise sich gesund fühlende Menschen, die lediglich die Corona-Maßnahmen als überzogen empfanden, im Krankenhaus Altscherbitz, in Arnsdorf, in Großschweidnitz und in Rodewisch.

Nach einem Sturm der Entrüstung durch entsprechende Medienberichte ruderte Petra Köpping zurück und hob den Erlass „mit sofortiger Wirkung“ am 11. April 2020 auf.

Zu den Auskünften der Kleinen Anfrage erklärt Thomas Prantl:

„Die geplante Unterbringung von Kritikern der Corona-Maßnahmen in der Psychiatrie empfinde ich als zutiefst menschenverachtend. Allein auf diesen Gedanken zu kommen, ist unfassbar. Statt ihren schwerwiegenden Fehler sofort offen einzugestehen, hat Petra Köpping nun über sechs Jahre gebraucht, um ihre Aussage vom 11. April 2020 zu revidieren.

Aus meiner Sicht besitzt die SPD-Sozialministerin nicht die Fähigkeit, in Krisensituationen angemessene und ausgewogene Entscheidungen zu treffen. Genau dazu muss eine Gesundheitsministerin jedoch in der Lage sein.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

Diesen Beitrag teilen: