Am 25. Juni 2026 haben die Regierungschefs der Länder – darunter Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) – den „Digitalen Medienstaatsvertrag Teil 1“ beschlossen. Der Landtag wurde darüber bisher nur vorunterrichtet (8/8486).
Das heißt: Bisher liegt den Abgeordneten nicht das Gesamtdokument des Vertrags vor, sondern lediglich eine gekürzte Version. Aus dem Gesamtdokument zitieren indes bereits mehrere Medien.
NIUS schreibt, geplant seien „auch präventive und aufklärende Maßnahmen“ zur Überwachung von Online-Plattformen. Die Überwachung beginne also nicht erst bei tatsächlichen Rechtsverstößen.
Die „Welt“ befürchtet durch den neuen Vertrag eine „schleichende Selbstzensur“ und warnt vor einer „historischen Zäsur“. Erstmals im deutschen Medienrecht sollen die Landesmedienanstalten die Qualität von Inhalten bewerten und „destruktive Kräfte“ zurückdrängen.
Dazu erklärt Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion:
„Die anlasslose Überwachung von Online-Plattformen und Medieninhalten mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz widerspricht der Meinungs- und Pressefreiheit. Aus diesem Grund haben wir bereits 2023 den Einsatz der Überwachungssoftware KIVI scharf kritisiert (Drs. 7/13582).
Was nun allerdings allem Anschein nach geplant ist, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit drakonischen Geldstrafen von bis zu 1,5 Millionen Euro sollen Bürger, Journalisten, alternative Medien und die Plattformbetreiber eingeschüchtert werden.
Um das ganze Ausmaß der Zensurmaßnahmen beurteilen zu können, fordern wir CDU-Ministerpräsident Michael Kretschmer auf, das brisante Gesamtdokument des Vertrags allen Abgeordneten des Landtags zur Verfügung zu stellen. Wir erwarten volle Transparenz. Allein die bisherige Heimlichtuerei ist bezeichnend.“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de




