Der Moderator Jan Böhmermann stellt im öffentlich-rechtlichen Fernsehen regelmäßig Andersdenkende an den medialen Pranger. Zum Teil spioniert er sogar das private Umfeld bestimmter Personen aus.
Die AfD-Fraktion will den Sendern solche „Stasi-Methoden“ mit einem Antrag (Drs. 8/3958) untersagen und fordert scharfe Sanktionen bei Verstößen. Zu diesem Antrag fand nun am 19. Januar 2026 eine Experten-Anhörung im Sächsischen Landtag statt.
Die Rechtsanwältin Viktoria Dannenmaier meinte, die Staatsanwaltschaft hätte Ermittlungen gegen Jan Böhmermann einleiten müssen. Dies sei vermutlich nur deshalb nicht geschehen, weil die Staatsanwaltschaft weisungsgebunden ist.
Der Journalist Alexander Teske (inside Tagesschau) ergänzte, bei Böhmermann handele es sich um einen „Wiederholungstäter“. Der Rechtsanwalt Dirk Schmitz führte schließlich aus, dass der mediale Pranger zu „Einschüchterungseffekten“ führe.
Torsten Gahler, medienpolitischer Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, sieht die Dringlichkeit des Antrags somit bestätigt: „Zum einen müssen wir das Recht auf Anonymität stärken. Regierungskritik muss in Deutschland möglich sein, ohne Gefahr zu laufen, von Denunzianten wie Herrn Böhmermann verfolgt zu werden.
Zum anderen müssen die öffentlich-rechtlichen Sender Kontrollmechanismen und Beschwerdeverfahren einführen, damit es in Zukunft nicht mehr zu derartigen Vorkommnissen kommt. Wiederholungstäter wie Jan Böhmermann sollten aus meiner Sicht ihre Sendungen verlieren.“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de




