Die Musikerin Julia Neigel und der frühere FDP-Politiker Marcel Luthe haben mehrere Richter des Oberverwaltungsgerichts Bautzen, SPD-Sozialministerin Petra Köpping sowie Staatssekretärin Dagmar Neukirch (SPD) wegen des Verdachts der Rechtsbeugung, Strafvereitelung, eines möglichen Betrugs, der Untreue und Urkundenfälschung angezeigt.
Neigel klagt seit mehreren Jahren gegen die sogenannte 2G-Regel („geimpft + genesen“). In einer Pressemitteilung erhebt sie dabei folgenden Vorwurf: „Kernstück der Anzeige ist ein 27-seitiger Urteilsentwurf, der im Dezember 2024 in der Papierakte – nicht in der elektronischen Akte – aufgefunden und notariell beglaubigt wurde. Der Entwurf trägt das Datum 11. April 2023 und das Kürzel der Berichterstatterin. Er wurde damit drei Monate vor der ersten mündlichen Verhandlung verfasst. Über 60 Prozent dieses Entwurfs finden sich wörtlich im endgültigen Urteil vom Februar 2026 wieder. Das Ergebnis – Klageabweisung – war festgeschrieben, bevor die Klägerin auch nur ein Wort sagen konnte.“
Unsere Meinung dazu: Nach unserem Empfinden wurden durch die 2G-Regel die Grundrechte aller ungeimpften Bürger in eklatanter Weise verletzt. Die AfD-Fraktion hat diese Rechtsauffassung mit mehreren Verfassungsklagen zum Ausdruck gebracht. Deshalb werden wir die 2G-Regel auch im Untersuchungsausschuss aufarbeiten.
Wir nehmen die von Frau Neigel öffentlich gemachte Strafanzeige zur Kenntnis und fordern vehement die lückenlose Aufklärung eines möglichen Justiz– und Behördenversagens im Chaos der Corona-Maßnahmen.
Sollte sich auch nur ein kleiner Teil der Vorwürfe als wahr erweisen, fordern wir harte, kompromisslose rechtliche und politische Konsequenzen.
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de




