Die sächsische AfD-Fraktion hat eine Änderung des Privatrundfunkgesetzes erarbeitet. Der Entwurf (Drs. 8/6891) wird am 13. Mai 2026 im Landtag vorgestellt.
Dazu erklärt der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Torsten Gahler:
„Die Mitarbeiter beim MDR und bei der Sächsischen Landesmedienanstalt (SLM) erhalten bis zu 14 Prozent höhere Gehälter als die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, z.B. in Behörden, Hochschulen, Kliniken und sozialen Einrichtungen.
Bezahlt werden diese besonders guten Gehälter aus dem Rundfunk-Zwangsbeitrag der Bürger. Nicht nur die AfD hat damit ein Problem. Der Rechnungshof moniert diese Praxis mit Blick auf die Landesmedienanstalt ebenfalls. Mit unserem Gesetzentwurf haben wir diese Kritik aufgegriffen und fordern eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Aus unserer Sicht sind zudem die üppigen Gehälter für die Führungsriege des MDR unverhältnismäßig. Bis Anfang 2026 erhielt zum Beispiel Klaus Brinkbäumer über 200.000 Euro an Jahresgehalt, obwohl er schon 2024 seinen Posten als Programmdirektor aufgab.
Für die ehemalige Intendantin Karola Wille mussten derweil 4,6 Millionen Euro für ihre Pension zurückgelegt werden. Diese finanziellen Dimensionen stoßen bei den Gebührenzahlern zu Recht auf Unverständnis und Empörung.“
Quelle: afd-fraktion-sachsen.de




