AfD-Antrag: Medizinische Versorgung von Asylbewerbern auf das verfassungsrechtlich zulässige Minimum beschränken

Mit einem neuen Antrag (Drs. 8/7441) will die sächsische AfD-Fraktion die Kostenexplosion im Gesundheitswesen beenden. Ein notwendiger Schritt dazu: Asylbewerber sollen streng nach Paragraf 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes nur noch dringend notwendige Behandlungen „akuter Erkrankungen“ erhalten.

Aufschiebbare Zahnsanierungen fallen z.B. nicht darunter und sind auszuschließen. Zudem regt der Antrag klare gesetzliche Regelungen für Ausreisepflichtige an.

Dazu erklärt Katja Dietz, gesundheitspolitische Sprecherin der sächsischen AfD-Fraktion:

„Die medizinische Versorgung arbeitsloser Migranten in Deutschland kostet jedes Jahr fünf Milliarden Euro. Währenddessen ist CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken gerade dabei, Arbeitnehmern und Familien die Leistungen zu streichen.

Die AfD fordert, es genau umgedreht zu machen. Es würde dabei schon ausreichen, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen endlich einmal konsequent anzuwenden. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht nur eine medizinische Versorgung unaufschiebbarer Behandlungen vor.

In Dänemark funktioniert das einwandfrei. In Deutschland leider bisher nicht!“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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