AfD-Anfrage: Migrantenquote in der Verwaltung führt zu allerlei Absurditäten!

Das sächsische Integrationsgesetz schreibt vor, dass die Behörden den „Anteil der Beschäftigten mit Migrationshintergrund erhöhen“ müssen.

Wie das konkret umgesetzt wird, erfragte nun der migrationspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Jonas Dünzel (Drs. 8/2928).

Zu den Auskünften erklärt er:

„Unter anderem werden Stellenausschreibungen neuerdings auch in englischer Sprache veröffentlicht. Anscheinend sollen in unserer Verwaltung also in Zukunft Menschen arbeiten, die Deutsch noch nicht besonders gut beherrschen und Stellenanzeigen nur verstehen, wenn sie auf Englisch erscheinen.

Zur Erinnerung, liebe Regierung: Die Amtssprache ist Deutsch.

Die Beherrschung der deutschen Sprache muss die Grundbedingung dafür bleiben, bei einer Behörde in Deutschland zu arbeiten.

Absurd an der Antwort auf meine Anfrage ist zudem der Eiertanz um den Begriff des Migrationshintergrundes. Dieses Wort steht genauso im Integrationsgesetz. Die Regierung kann trotzdem nicht sagen, wie viele Beschäftigte mit Migrationshintergrund es im Öffentlichen Dienst genau gibt und bis zu welchem Prozentsatz eine Erhöhung aufgrund angeblicher Unterrepräsentanz nötig sein soll.

Denn: Beschäftigte mit Migrationshintergrund kann es nur geben, wenn es neben der Staatsbürgerschaft, die eine rechtliche Kategorie ist, auch eine ethnische Identität von Menschen gibt. Sobald man diese ethnische Identität aber unter Extremismus-Verdacht stellt, kann man auch keine Angaben mehr zum Migrationshintergrund machen, weil dieser Migrationshintergrund ja ausdrücklich die ethnische Identität meint. Diesen Widerspruch kann die Regierung nicht auflösen.

Letztendlich ist es jedoch ganz einfach: Die fachliche Eignung ist das einzig erlaubte Kriterium für eine Einstellung in unsere Behörden (Art. 33 Abs. 2 GG).

Das vollkommen überflüssige Integrationsgesetz mit seiner versteckten Migrantenquote erachte ich deshalb als verfassungswidrig.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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