8 von 10 Kliniken in Gefahr – sächsische Krankenhäuser sichern!

Geschäftsführer sächsischer Krankenhäuser beklagen aktuell, dass ihre Kliniken massiv kaputtgespart werden. Sollten das Beitragsstabilisierungsgesetz und die Kürzungen von CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken Realität werden, dann sind acht von zehn Kliniken in Sachsen existentiell gefährdet, wie Medien berichten. Kinderabteilungen und Geburtsstationen wird es zuerst treffen.

Jörg Urban, AfD-Fraktionsvorsitzender im Sächsischen Landtag, betont:

„Die Politik der Bundesregierung gefährdet 80 Prozent der Krankenhäuser in Sachsen existentiell. Das Beitragsstabilisierungsgesetz für die Krankenversicherung wird auch die Kliniken in finanzielle Not bringen, die gerade noch so über die Runden kommen. Die Folge: Stationen und ganze Krankenhäuser müssen geschlossen werden. Das wird für die medizinische Versorgung Sachsens katastrophal sein. Ich sage: Solange die Bundesregierung Steuergeld in Milliardenhöhe an die Ukraine überweist, in die Rüstung investiert und für die Asylindustrie ausgibt, darf bei der medizinischen Versorgung in Deutschland nicht gespart werden. Denn Steuergeld ist da, es wird nur falsch eingesetzt.“

Um der Finanzmisere entgegenzuwirken, hat die AfD-Fraktion eine Änderung des Sächsischen Krankenhausgesetzes erarbeitet (Drs. 8/6537). Der Gesetzentwurf ist im Mai 2026 im Landtag in erster Lesung vorgestellt worden.

Dazu erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, Katja Dietz:

„In den zurückliegenden Haushaltsverhandlungen haben CDU und SPD die Investitionen in die Krankenhäuser jedes Mal niedriger angesetzt, als von Experten empfohlen. Dadurch hat sich allein in Sachsen ein Investitionsstau von rund 700 Millionen Euro gebildet. 1972 betrug die Investitionsquote der Bundesländer für die Krankenhäuser noch 25 Prozent. Inzwischen ist sie auf drei Prozent abgesackt. Unser Gesetzentwurf sieht vor, sie auf sechs Prozent zu verdoppeln.

Wir wollen die jährliche Förderung je Planbett von 2.000 auf 4.000 Euro anheben. Zudem wollen wir gesetzlich regeln, dass jeder Bürger innerhalb einer bestimmten Zeit ein Krankenhaus mit Notfallversorgung erreichen kann. Wenn die Regierung acht von zehn Krankenhäusern in die Insolvenz treibt, würde das sehr weite Anfahrtswege bedeuten. Das dürfen wir nicht zulassen, weil das die Attraktivität unserer ländlichen Regionen schwer beschädigen würde.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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