Wegweisendes Urteil des Verfassungsgerichts: Wann kommt endlich die Corona-Amnestie?

Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat mehrere Corona-Maßnahmen der Regierung Kretschmer aus dem Jahr 2021 als rechtswidrig eingestuft.

Zudem übte das Gericht auch harte Kritik an den „Beschränkungen zwischenmenschlicher Kontakte im öffentlichen Raum, in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken“. Diese Maßnahmen ordnete das Gericht als „noch verfassungsrechtlich gerechtfertigt“ ein, stellte aber klar, dass sie mit den „nunmehr gewonnenen Erkenntnissen“ fragwürdig erschienen. Bei „einer etwaigen zukünftigen Regelung“ sei das zu beachten.

Dazu erklärt der Justiziar der sächsischen AfD-Fraktion, Dr. Joachim Keiler:

„Die Richter haben de facto klargestellt, dass es nie wieder zu derartigen Grundrechtseinschränkungen kommen darf.

Nach meinem Empfinden wäre es deshalb zu wenig, wenn nach dem Urteil lediglich die Bußgelder der rechtswidrigen Maßnahmen zurückgezahlt werden. Nach dem Vorbild von Slowenien sollte die sächsische Regierung vielmehr eine generelle Corona-Amnestie auf den Weg bringen, wie das unsere Fraktion bereits beantragt hat (7/11467).

Ebenso erwarten wir, dass nach diesem wegweisenden Urteil ein anderer Umgang mit den durch die Corona-Politik entstandenen Schäden (Impfopfer, Unternehmen, …) Einzug hält. Bisher wurden z.B. nur vier Prozent der Impfopfer entschädigt. Diese Verweigerungshaltung ist mindestens unanständig.“

Quelle: afd-fraktion-sachsen.de

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